Beschluss:

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 335 Norderstedt "südlich Friedrich-Ebert-Straße / östlich Kornhoop", Gebiet: südlich Friedrich-Ebert-Straße / östlich Kornhoop, Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 zur Vorlage B 21/0329) und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage B 21/0329) in der Fassung vom 28.07.2021 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 28.07.2021 (Anlage 4 zur Vorlage B 21/0329) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 335 Norderstedt "südlich Friedrich-Ebert-Straße / östlich Kornhoop" -, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,
  • zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen

 

Tiere und Pflanzen: Aussagen

  • zum Artenschutz
  • zu den bestehenden Grünstrukturen,
  • zu den Auswirkungen und Maßnahmen auf Natur und Landschaft,
  • zu den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)

Boden und Wasser: Aussagen

·      zu Grundwasserständen,

 

Luft: Aussagen

  • zur Luftqualitätsgüte

 

Klima: Aussagen

  • zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

 

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
  • zu den Belangen von Natur und Landschaft

 

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

  • keine Aussagen

 

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten und Stellungnahmen wieder:

 

·                     Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                   Stand: Januar 2014

·                     Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt       Stand: 12/2007

·                     Lärmaktionsplan 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm                                                                               Stand: 05/2020

·                     Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht            Stand: 12/2007

·                     Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne / Flurabstandspläne Stand: 2016/2017

·                     Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt   Stand: 2007

·       Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten, Stand: 2000

·      Flächennutzungsplan-Monitoring mit Basisaufnahmen zu verschiedenen Indikatoren aus der Flora und Fauna 2010 bis 2015

·      Synthesebericht zum Flächennutzungsplan-Monitoring 2016

·      Flächennutzungsplan-Monitoring mit Folgeuntersuchungen für die Indikatoren der Fauna und Flora 2017 bis 2021

·      Grünordnungsplanerischer Beitrag zum Bebauungsplan Nr. 335 Norderstedt, Juli 2021

·      Faunistische Potenzialabschätzung und Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 335 Norderstedt, Dezember 2020

·      Lärmtechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 335 Norderstedt, August 2020

·      Stellungnahme Kreis Segeberg Wasser-Boden-Abfall vom 24.08.2018

·         Stellungnahme über die Erhaltungswürdigkeit des Baumbestandes zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 335 Norderstedt, Fachbereich Natur und Landschaft, September 2020

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

 

davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0.

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

4

3

2

2

1

1

 

1

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einstimmig beschlossen.