Sitzung: 19.08.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 21/0329
Beschluss:
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 335
Norderstedt "südlich Friedrich-Ebert-Straße / östlich Kornhoop",
Gebiet: südlich Friedrich-Ebert-Straße / östlich Kornhoop, Teil A – Planzeichnung (Anlage 2
zur Vorlage B 21/0329) und Teil B –
Text (Anlage 3 zur Vorlage B 21/0329) in der Fassung vom 28.07.2021 wird beschlossen.
Die Begründung in der
Fassung vom 28.07.2021 (Anlage 4 zur Vorlage B 21/0329)
wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 335
Norderstedt "südlich Friedrich-Ebert-Straße / östlich Kornhoop"
-, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:
Mensch: Aussagen
- zur Lärmaktionsplanung
2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und
Flugverkehrslärm,
- zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen
Tiere
und Pflanzen: Aussagen
- zum
Artenschutz
- zu
den bestehenden Grünstrukturen,
- zu
den Auswirkungen und Maßnahmen auf Natur und Landschaft,
- zu
den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- zur
Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)
Boden und Wasser:
Aussagen
·
zu
Grundwasserständen,
Luft: Aussagen
- zur Luftqualitätsgüte
Klima: Aussagen
- zu den klimaökologischen
Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen
und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
Landschaft: Aussagen
- zu den örtlichen
Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes
und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
- zu den Belangen von
Natur und Landschaft
Kultur- und Sachgüter:
Aussagen:
- keine
Aussagen
Die
beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten
und Stellungnahmen wieder:
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand:
Januar 2014
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der
Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Lärmaktionsplan 2018-2023 inkl. strategischer
Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm Stand: 05/2020
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl.
Umweltbericht Stand: 12/2007
·
Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne /
Flurabstandspläne Stand: 2016/2017
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand:
2007
·
Quantitative Bestandserfassung ausgewählter
Brutvogelarten, Stand: 2000
· Flächennutzungsplan-Monitoring
mit Basisaufnahmen zu verschiedenen Indikatoren aus der Flora und Fauna 2010
bis 2015
· Synthesebericht
zum Flächennutzungsplan-Monitoring 2016
· Flächennutzungsplan-Monitoring
mit Folgeuntersuchungen für die Indikatoren der Fauna und Flora 2017 bis 2021
· Grünordnungsplanerischer
Beitrag zum Bebauungsplan Nr. 335 Norderstedt, Juli 2021
· Faunistische
Potenzialabschätzung und Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 335
Norderstedt, Dezember 2020
· Lärmtechnische
Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 335 Norderstedt, August 2020
·
Stellungnahme
Kreis Segeberg Wasser-Boden-Abfall vom 24.08.2018
·
Stellungnahme
über die Erhaltungswürdigkeit des Baumbestandes zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 335 Norderstedt, Fachbereich Natur und Landschaft,
September 2020
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und
die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen
und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu
machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch
berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die
die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine
eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon
anwesend 14; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0.
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
4 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
|
1 |
|
Nein: |
|
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Einstimmig
beschlossen.