Beschluss:

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 322 Norderstedt „An der Ohechaussee“, Gebiet: östlich Ohechaussee, westlich Robert-Schumann-Straße beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 29.10.2021 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2 zur Vorlage B 21/0566). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

·    Entwicklung eines neuen Wohngebiets mit mind. 50% öffentlich gefördertem Wohnungsbau

·    Schaffung von Baurechten für Mischnutzung (Wohnen und Arbeiten) und einer Kita an der Ohechaussee

·     Sicherung von bestehenden Grünstrukturen

·     Entwicklung eines öffentlichen Grünzuges mit Fuß- und Radwegen

·     Sicherung von Flächen für erforderliche Lärmschutzmaßnahmen

 

Der Flächennutzungsplan stellt im Geltungsbereich Mischbaufläche, Wohnbaufläche und Waldfläche dar. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend im Parallelverfahren zu ändern.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).


Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmung:

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Ja:

3

3

2

2

1

1

-

-

Nein:

-

-

-

-

-

-

1

1

 

Abstimmungsergebnis:

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

davon anwesend 14; Ja-Stimmen:12; Nein-Stimmen: 2; Stimmenenthaltung:0,

somit mehrheitlich beschlossen.