Sitzung: 18.11.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 21/0566
Beschluss:
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 322 Norderstedt „An der Ohechaussee“, Gebiet: östlich Ohechaussee, westlich
Robert-Schumann-Straße beschlossen.
Der Geltungsbereich
ist in der Planzeichnung vom 29.10.2021 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung
in Anlage 2 zur Vorlage B 21/0566). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Entwicklung
eines neuen Wohngebiets mit mind. 50% öffentlich gefördertem Wohnungsbau
·
Schaffung
von Baurechten für Mischnutzung (Wohnen und Arbeiten) und einer Kita an der
Ohechaussee
·
Sicherung
von bestehenden Grünstrukturen
·
Entwicklung
eines öffentlichen Grünzuges mit Fuß- und Radwegen
·
Sicherung
von Flächen für erforderliche Lärmschutzmaßnahmen
Der Flächennutzungsplan
stellt im Geltungsbereich Mischbaufläche, Wohnbaufläche und Waldfläche dar. Der
Flächennutzungsplan ist entsprechend im Parallelverfahren zu ändern.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Ja: |
3 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
- |
Nein: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
1 |
1 |
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon
anwesend 14; Ja-Stimmen:12; Nein-Stimmen: 2; Stimmenenthaltung:0,
somit
mehrheitlich beschlossen.