Sitzung: 18.08.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 22/0286
Beschluss:
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr.
329 Norderstedt "südlich Harckesheyde /beidseitig Falkenbergstraße",
Gebiet: südlich Harchkesheyde, westlich
Industriestammgleis, nördlich Moorweg, Siedlung am Moorweg, Siedlung an der
Kleekoppel und östlich Harckesheyde 96/96a (Anlage 1 zur
Vorlage B 22/0286) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das städtebauliche Konzept vom.30.06.2022 (Anlage 2
zur Vorlage B 22/0286) und der
Bebauungsplan–Vorentwurf vom 30.06.2022 (Anlage 3 zur Vorlage B 22/0286) werden als Grundlage für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 3.1, 3.2, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 12 und 13 der
Anlage 5 der Vorlage B 22/0286 durchzuführen.
Die frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich
erfolgen.
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
3 |
3 |
- |
2 |
1 |
1 |
- |
1 |
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Nein: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
1 |
- |
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Enthaltung: |
- |
- |
2 |
- |
- |
- |
- |
- |
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Befangen: |
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Mehrheitlich beschlossen.