Beschluss:

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 329 Norderstedt "südlich Harckesheyde /beidseitig Falkenbergstraße", Gebiet: südlich Harchkesheyde, westlich Industriestammgleis, nördlich Moorweg, Siedlung am Moorweg, Siedlung an der Kleekoppel und östlich Harckesheyde 96/96a (Anlage 1 zur Vorlage B 22/0286) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept vom.30.06.2022 (Anlage 2 zur Vorlage B 22/0286) und der Bebauungsplan–Vorentwurf vom 30.06.2022 (Anlage 3 zur Vorlage B 22/0286) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 3.1, 3.2, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 12 und 13 der Anlage 5 der Vorlage B 22/0286 durchzuführen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

3

3

-

2

1

1

-

1

 

Nein:

-

-

-

-

-

-

1

-

 

Enthaltung:

-

-

2

-

-

-

-

-

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehrheitlich beschlossen.