Beschluss:

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird gebilligt. Das Ergebnis ist den tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom 04.01.2023 in den Anlagen 2 und 4 der Vorlage B 23/0004 (Tabellen Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit) zu entnehmen.


Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom 04.01.2023 (Anlage 2 und 4 zur Vorlage B 23/0004) den Entwurf zu fertigen.

 

Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung vom 05.10.2022. sind als Anlagen Nr. 3, 5 und 6 der Vorlage B 23/0004 beigefügt.

 

 


Abstimmung:

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen:

 

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Ja:

3

4

2

2

1

1

-

1

Nein:

 

 

 

 

 

 

-

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

-

 

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 14 ; Nein-Stimmen: 0 ; Stimmenenthaltung: 0,

somit einstimmig beschlossen.