Sitzung: 26.09.2023 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 54
Vorlage: B 23/0267
Beschluss:
a)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor,
während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 4 zur Vorlage B 23/0267) werden
berücksichtigt
11.2,
12.6.1, 12.7.5
teilweise
berücksichtigt
nicht
berücksichtigt
12.6.2,
14.1
zur
Kenntnis genommen
1.1, 2.1,
3.1, 3.2, 4.1, 5.1, 6.1, 7.1, 8.1, 9.1, 10.1, 10.2, 11.1, 12.1, 12.2, 12.3,
12.4, 12.5, 12.7.1, 12.7.2, 12.7.3, 12.7.4, 12.7.6, 12.7.7, 12.7.8, 12.7.9,
12.8, 12.9, 12.10, 12.11, 13.1, 15.1
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor,
während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5 zur Vorlage B 23/0267) werden
berücksichtigt
1.1, 1.4,
2.2.1,
teilweise
berücksichtigt
1.3
nicht
berücksichtigt
1.2,
2.2.2, 2.2.3, 2.3.1, 2.4.1, 2.4.3, 2.4.4, 2.4.5, 2.5, 2.6, 2.7, 2.8
zur
Kenntnis genommen
1.5, 2.1,
2.3.2, 2.4.2, 2.9, 2.10
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage der
Vorlage 23/0267 Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Beschluss
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund
des § 10 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird
der Bebauungsplan Nr. 342 Norderstedt
"südl. Ochsenzoller Straße Abschnitt zwischen Krummer Weg und
Tannenhofstraße", Gebiet: Südlich Ochsenzoller Straße, westlich
Krummer Weg, nördlich Tannenhofstraße, nordöstlich Tannenstieg, bestehend aus
dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 6
zur Vorlage 23/0267), in der zuletzt geänderten Fassung vom 11.04.2023,
und dem Teil B - Text – (Anlage 7 zur
Vorlage 23/0267), in der zuletzt geänderten Fassung vom 13.04.2023, als
Satzung beschlossen.
Die
Begründung in der zuletzt geänderten Fassung vom 01.08.2023 (Anlage 8 zur Vorlage 23/0267) wird gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in
der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die
zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über den Digitalen
Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Der Bebauungsplan wurde nach § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Auf Grund
des § 22 GO waren keine Stadtvertreter*innen von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN-FW |
AfD |
FDP |
Sonstige |
Ja: |
16 |
12 |
10 |
6 |
5 |
4 |
1 |
Nein: |
|
|
|
|
|
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Gesetzliche
Anzahl der Stadtvertreter*innen: 57;
davon
anwesend 54.; Ja-Stimmen: 54; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0.