Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 250 Norderstedt "Zwischen Weg am Denkmal und Glashütter Weg", Gebiet: südlich Weg am Denkmal, westlich Falkenbergstraße, nördlich Glashütter Weg, östlich Cordt-Buck-Weg

Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 zur Vorlage 23/0514) und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage B 23/0514) in der Fassung vom 22.11.2023 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 22.11.2023 (Anlage 4 zur Vorlage 23/0514) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 250 Norderstedt "Zwischen Weg am Denkmal und Glashütter Weg" -, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,

·         zur Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet 

  • zu Grundlagen, um im Lärmaktionsplan entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten
  • Lärmminderungsmaßnahmen (überwiegend an Lärmbrennpunkten)
  • zur Lärmminderungsplanung

·         zu den Verkehrsimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes

·         zu Vorschlägen für Schutzmaßnahmen

 

Biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen: Aussagen

  • Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen
  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
  • Amphibienarten in Norderstedt; deren Verbreitungsschwerpunkte, Beeinträchtigungen und schützende Maßnahmen
  • zur Bedeutung der Fläche (Biotope, Gehölzbestände, mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien, Mollusken, Krebsen und Libellen, Eremiten-Käfern, andere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, Brutvögel
  • zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)
  • zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen

 

Boden, Fläche und Wasser: Aussagen

·         zu Flächenversiegelung und Innenentwicklung

·         zu Grundwasserständen

·         zur Oberflächenentwässerung im Plangebiet

·         zur Eignung und zur Art der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers

 

Luft: Aussagen

·         zur Luftqualitätsgüte

·         zur lufthygienischen Überwachung

 

Klima: Aussagen

·         zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

·         zur Energieversorgung

 

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

 

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

  • zu dem Kulturdenkmal Ecke Falkenbergstraße / Weg am Denkmal

 

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten und Stellungnahmen wieder:

 

·         Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, Stand: Neufassung 14.09.2021

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, Stand: 12/2007

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht, Stand: 12/2007

·         Flächennutzungsplan-Monitoring mit Basisaufnahmen zu verschiedenen Indikatoren aus der Fauna und Flora 2010 bis 2015

·         Synthesebericht zum Flächennutzungsplan-Monitoring 2016

·         Flächennutzungsplan-Monitoring mit Folgeuntersuchungen für die Indikatoren der Fauna und Flora 2017 bis 2022

·       Lärmkartierung der Stadt Norderstedt, zur 3. Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie; Stand:01/2018

·       Maßnahmenkatalog Handlungskonzept Lärmaktionsplan 2018-2023; Stand: 07/2020

·       Lärmaktionsplan 2018-2023 der Stadt Norderstedt, Stand: 07/2020

(inkl. strategischer Lärmkarten mit Aussagen zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm)

·       Lärmkartierung zur. 4. Runde der EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Norderstedt; Stand:11/2022

·         Analyse der klimaökologischen Funktionen für die Stadt Norderstedt; Stand: 01/2014

·         Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne (Isohypsenpläne), Stand:2012-2023

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt, Stand: 2007

·         Luftqualität in Schleswig-Holstein, Jahresübersicht 2018, Lufthygienische Überwachung, Stand: 12/2019

·         Luftqualität in Schleswig-Holstein, Jahresübersicht 2020; Lufthygienische Überwachung,

Stand 05/2022

·         Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten, Stand: 2000

·         Datenrecherche und Erarbeitung eines Grobkonzeptes zum Amphibienschutz in Norderstedt, Stand: 2002

·         Stellungnahme Kreis Segeberg Fachdienst räumliche Planung und Entwicklung; Stand 14.12.2010

·         Lärmtechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 250 Norderstedt vom 13.11.2023, Ingenieurbüro Bergann Anhaus Hamburg

·         Bestandsaufnahme der Biotopstrukturen, Gehölze und Teiche – Faunistische Potenzialanalyse vom 14.07.2010; Landschaftsarchitekturbüro Wolfram Fischer, Hamburg

·         Grünordnungsplanerischer Fachbeitrag (GOF) zum B 250 vom 22.11.2023; BHF Bendfeldt Herrmann Franke Landschaftsarchitekten GmbH, Kiel

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

 

davon anwesend: 14; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 0

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN-FW

AfD

FDP

Ja:

4

3

3

2

-

1

Nein:

-

-

-

-

1

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

Befangen:

-

-

-

-

-

-

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen