Sitzung: 21.03.2024 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 24/0120
Beschluss:
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 316 B "Westlich Oadby-and-Wigston Straße und nördlich des
Müllberges", Gebiet: Westlich Oadby-and-Wigston-Straße, südlich
Rantzauer Forst, nördlich Müllberg Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 zur Vorlage), die externe
Ausgleichsfläche Ökokonto „Wittmoor 3“ der Stiftung Naturschutz SH (Anlage 5
zur Vorlage) und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage) in der Fassung vom
06.03.2024 wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 06.03.2024 (Anlage 4 zur Vorlage) wird gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 316 B "Westlich Oadby-and-Wigston Straße und nördlich des
Müllberges", die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener
Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:
Mensch: Aussagen
· zur
Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-,
Schienen- und Flugverkehrslärm
· zum Lärmschutz
Biologische
Vielfalt, Tiere und Pflanzen: Aussagen
·
Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen
·
zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur
Verwirklichung der Ziele der Amphibienarten in Norderstedt
·
zur Bedeutung der Fläche (mögliche Vorkommen,
Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf
potenzielle vorkommende Fledermäuse und Brutvögel
·
zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung,
Verbotstatbestände)
·
zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
·
zum Erhalt vorhandener Bäume
·
zum Artenschutz
·
zur Vegetation und Biotopstypen
·
zu Ausgleichsmaßnahmen
Boden, Fläche und Wasser:
Aussagen
· zum Schutz von
Grundwasser und Oberflächengewässer und zur Entwässerung des Grundstücks
· zum
Vorhandensein und zur Einschätzung von Altlasten und Altlastenverdachtsfällen
und dem Umgang hiermit
·
zum Niederschlagswasser
·
zum Gewässer- und Bodenschutz
Luft: Aussagen
·
zur
Luftqualitätsgüte
Klima: Aussagen
·
zu
den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten
Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
Landschaft: Aussagen
- zu den
örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
·
zum Landschaftsbild
Kultur-
und Sachgüter: Aussagen:
·
keine Aussagen
Die
beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten
und Stellungnahmen wieder:
·
Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, Stand: Neufassung
14.09.2021
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, Stand:
12/2007
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht, Stand:
12/2007
·
Flächennutzungsplan-Monitoring mit Basisaufnahmen zu verschiedenen
Indikatoren aus der Fauna und Flora 2010 bis 2015
·
Synthesebericht zum Flächennutzungsplan-Monitoring 2016
·
Flächennutzungsplan-Monitoring mit Folgeuntersuchungen für die
Indikatoren der Fauna und Flora 2017 bis 2022
· Fledermauskonzept,
Endbericht Fledermausmonitoring 2010-2021, Stand: 2023
· Lärmkartierung der Stadt
Norderstedt, zur 3. Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie; Stand: 01/2018
· Maßnahmenkatalog
Handlungskonzept Lärmaktionsplan 2018-2023; Stand: 07/2020
· Lärmaktionsplan 2018-2023
der Stadt Norderstedt, Stand: 07/2020
(inkl.
strategischer Lärmkarten mit Aussagen zum Straßen-, Schienen- und
Flugverkehrslärm)
· Lärmkartierung zur. 4.
Runde der EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Norderstedt; Stand:11/2022
·
Analyse der klimaökologischen Funktionen für die Stadt Norderstedt;
Stand: 01/2014
·
Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne (Isohypsenpläne),
Stand:2013-2023
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt,
Stand: 2007
·
Luftqualität in Schleswig-Holstein, Jahresübersicht 2018,
Lufthygienische Überwachung, Stand: 12/2019
·
Luftqualität in Schleswig-Holstein, Jahresübersicht 2020;
Lufthygienische Überwachung, Stand 05/2022
·
Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten, Stand: 2000
·
Datenrecherche und Erarbeitung eines Grobkonzeptes zum Amphibienschutz
in Norderstedt, Stand: 2002
·
Grünordnerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan
Nr. 316 B „Westlich Oadby-and-Wigston-Straße und nördlich des Müll-bergs“ der
Stadt Norderstedt, Landschaftsplanung Jacob/ Fichtner Norderstedt, 15.02.2024
·
Faunistische Kartierung 2022 „Sport- und
Spielpark am B316B Norderstedt“, Planula Planungsbüro für Naturschutz und
Landschaftsökologie, Hamburg, 02.11.2023
·
Fachbeitrag zum Artenschutz, 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 316 Norderstedt „Westlich
Oadby-and-Wigston-Straße“, Biologenbüro GGV, Altenholz-Stift, 03.07.2017
·
Aktualiserungen/ Ergänzungen zum
Artenschutzbeitrag von GGV (2017), Landschaftsplanung Jacob/ Fichtner,
Norderstedt, 21.04.2021
·
Stellungnahmen über die Erhaltenswürdigkeit
des Baumbestandes im Bereich westlich der Oadby-and-Wigston-Straße, Simone
Kasper, Stadt Norderstedt, 23.05.2017
·
Schalltechnische Untersuchung zum
Bebauungsplan Nr. 316 Norderstedt „Westlich Oadby-and-Wigston-Straße“, Müller
BBM, Hamburg 08.01.2021, 08.03.2023
·
Freizeitpark Norderstedt-Mitte
Gefährdungsabschätzung für Sport- und Freizeitanlagen in direkter,
unmittelbarer Nachbarschaft zum Müllberg Garstedt (4-44), BIG Prof. Burmeier
Ingenieurgesellschaft mbH, Kiel, 08.08.2023
·
Stellungnahme des Gewässer und
Landschaftsverbands, Kreis Pinneberg Stand: 04.11.2016 Seite 3 / 4
·
Stellungnahme des Kreis Segeberg -
Kreisplanung Stand: 17.11.2016
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas
Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend:
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der
Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon
anwesend…..; Ja-Stimmen:……; Nein-Stimmen:……; Stimmenenthaltung:……
Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN-FW |
AfD |
FDP |
Sonstige |
Ja: |
5 |
3 |
3 |
2 |
0 |
1 |
|
Nein: |
|
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Bei
14 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung einstimmig beschlossen.