Sitzung: 04.07.2024 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 24/0245
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden
zur Kenntnis genommen
1., 2., 3., 3.1-3.16, 4., 5., 5.1, 6., 6.1
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung
wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem
Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Abschließender Beschluss
1. Auf Grund des § 5 BauGB
wird der Bauleitplan, 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt
(FNP 2020) "Westlich Oadby-and-Wigston-Straße", Gebiet:Südlich
Forst Rantzau, östlich Rantzauer Forstweg, nördlich Müllberg, westlich
Oadby-and-Wigston-Straße in der zuletzt geänderten Fassung vom 18.06.2024
beschlossen.
Die Begründung wird in der Fassung vom 18.06.2024
(Anlage 5) gebilligt.
2.
die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den Bauleitplan, 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt
(FNP 2020)"Westlich Oadby-and-Wigston-Straße" zur Genehmigung
bei der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen und danach die Erteilung der
Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben,
wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über
den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung
anzugeben, dass die rechtswirksame Änderung des Flächennutzungsplanes und die
zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas
Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
3.
Die
Stadtvertretung beschließt, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er
durch die Änderung oder Ergänzung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist.
Dafür ist eine Planzeichnung zu erstellen, in die alle bisherigen Änderungen
und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten sind. Dem Ministerium
für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein und
dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von
der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei
der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der
Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
Gesetzliche
Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter:…..;
davon
anwesend…..; Ja-Stimmen:……; Nein-Stimmen:……; Stimmenenthaltung:……
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN-FW |
AfD |
FDP |
Sonstige |
Ja: |
5 |
3 |
3 |
2 |
|
1 |
|
Nein: |
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|
1 |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Bei
14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und keiner Enthaltung mehrheitlich beschlossen.