Sitzung: 07.06.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: B 07/0203
Beschluss
Entsprechend § 12 Abs. 2 BauGB wird dem Antrag vom 14.05.2007 der Firma Schintzel Kommanditgesellschaft auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt.
Gemäß § 12 BauGB wird die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 267 Norderstedt "Süderweiterung
Herold-Center", Gebiet: Zwischen Berliner Allee und Willy-Brandt-Park,
nördlich Ochsenzoller Straße beschlossen. Für den Plangeltungsbereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 267 – Norderstedt – wird der
rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 180 – Norderstedt - aufgehoben.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom15.05.2007 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage.1). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Erweiterung des Einkaufszentrums durch ein
Geschäftsgebäude mit einem
Technikmarkt und Warenhaus sowie 2 Parkdecks.
- Attraktivierung und Verlängerung der Einkaufsmall
in Nord-Südrichtung
- Erweiterung und Neuorganisation des Parkraumangebotes
für den Kundenverkehr mit ca. 400 Stellplätzen.
- Neuorganisation der Anlieferungssituation in
Verbindung mit dem Geschäftskomplex
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Die im Sachverhalt als
Ergebnis der Abstimmung der Fachdienststellen benannten Prüferfordernisse sind
vom Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens zu erbringen.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.