Beschluss:

 

  1. Nach den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Norderstedt ist die Maßnahme förderungsfähig.

 

  1. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn wird erteilt. Der vorzeitige Baubeginn erfolgt auf eigenes Risiko und beinhaltet keine Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen.

 

  1. Dem Verein wird für die Sanierung des Umkleidetraktes in der Tennishalle mit Gesamtkosten in Höhe von 45.179,60 € (netto) ein Zuschuss in Höhe von 30% =  13.553,88 € gewährt. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei der HhSt. 5500.98700 zur Verfügung.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen