Sitzung: 04.02.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 09/0618
Beschluss:
a)
Das Ergebnis
der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird entsprechend
dem Vermerk der Verwaltung vom 16.12.2009 ( Anlage 3 ) zur Kenntnis genommen.
b)
Der Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfungen ist gem. der Scopingliste
(Anlage 7) durchzuführen.
c)
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 260 Norderstedt "Haus Hog'n Dor",
Gebiet: Ecke Alter Kirchenweg /
Ulzburger Straße / westlich Kiebitzreihe / nördlich Kiebitzreihe Nr. 43 Teil
A – Planzeichnung (Anlage 4 ) und Teil B – Text (Anlage 5 ) in der Fassung vom
16.12.2009 wird beschlossen.
Die Begründung in
der Fassung vom 16.12.2009 (Anlage 6 ) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 260 Norderstedt "Haus Hog'n Dor" -,
sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·
bereits
eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
·
Klimaanalyse
der Stadt Norderstedt Stand:
November 1993
·
Umweltbericht
zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung Stand:
2005
·
Landschaftsplan
2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht Stand: 12/2007
·
Quantitative
Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
·
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992/93/95/98/99/
00/03/04/05
·
Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten Stand: 2005
·
Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
·
Lärmschutzgutachten
Stand 2009
·
·
Artenschutzrechtliche
Untersuchung Stand 2009
sind gemäß § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu
unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 1
Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.