Sitzung: 18.09.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 14/0339
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder
nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden
Nummer der Anlage 3 und 8) werden
berücksichtigt
2.2,
7.2, 9.2, 9.4, 13.2, 17
teilweise
berücksichtigt
12.3,
13.1
nicht
berücksichtigt
9.3,
12.1, 12.2
zur
Kenntnis genommen
1,
2.1, 3, 4, 5, 6, 7.1, 8, 9.1, 9.5, 9.6, 9.7, 9.8, 9.9, 10, 11, 14, 15, 16, 18,
19, 20, 21, 22, 23, 24, 25.1, 25.2, 26.1, 26.3, 27.1, 27.2, 27.3, 27.4, 27.5
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen
der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder
nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5) werden
berücksichtigt
2.3,
2.5
teilweise
berücksichtigt
1.1,
2.1, 2.2, 2.9, 2.11, 2.14
nicht
berücksichtigt
2.6,
2.8, 2.10
zur
Kenntnis genommen
1.2,
2.4, 2.7, 2.12, 2.13, 2.15
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die
Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser
Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Abschließender
Beschluss
Auf Grund des § 5 BauGB
beschließt die Stadtvertretung den Bauleitplan, 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Erweiterungen des
Umspannwerkes Friedrichsgabe und der Wohnbauflächen Haslohfurth", Gebiet:
Östlich K 113, südlich Schleswiger Hagen, nördlich beim Umspannwerk und
Flensburger Hagen und westlich der vorhandenen Wohnbebauung Ulzburger Straße in
der zuletzt geänderten Fassung vom 16.01.2014.
Die Begründung wird in
der Fassung vom 12.08.2014 (Anlage 8) gebilligt.
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, den Bauleitplan, 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Erweiterungen des Umspannwerkes Friedrichsgabe
und der Wohnbauflächen Haslohfurth" bei der höheren Verwaltungsbehörde zur
Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt
zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Erläuterungsbericht während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende
Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ...
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und
0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.