Sitzung: 18.09.2018 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 18/0319
Beschluss
a)
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2
BauGB.
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage
3 zur Vorlage B18/0319) werden
berücksichtigt
1.2, 2., 10.2, 12., 13., 14.7, 14.11, 15.2
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
11.2
zur Kenntnis genommen
1.1, 3., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 10.1, 11.1, 14.1,
14.2, 14.3, 14.4, 14.5, 14.6, 14.8, 14.9, 14.10, 14.12, 14.13, 14.14, 15.1
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung
zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g.
Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der
laufenden Nummer der Anlage 5 zur
Vorlage B 18/0319) werden
berücksichtigt
1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.6,
4.1, 4.2, 4.4, 4.5, 5.1, 5.2, 6.1
teilweise berücksichtigt
4.3, 5.3, 5.5, 6.2
nicht berücksichtigt
2.7, 3., 5.4
zur Kenntnis genommen
6.3
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage der
Vorlage B18/0319 Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der
Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 309 Norderstedt „Südlich Harkshörner Weg / Ulzburger
Straße", Gebiet: südlich Harkshörner Weg, westlich Flurstück 62/28, Flur
03, Gemarkung Harksheide, nördlich Flurstück 62/62, Flur 03, Gemarkung
Harksheide, östlich Ulzburger Straße bestehend aus dem Teil A -
Planzeichnung – (Anlage 7 zur Vorlage
B18/0319) und dem Teil B - Text – (Anlage 8 zur Vorlage B18/0319) in der zuletzt geänderten Fassung vom
01.08.2018, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 01.08.2018
(Anlage 9 zur Vorlage B18/0319)
wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die
Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der
rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet
unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt sind und über den
Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sind.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter: 39;
davon
anwesend 38; Ja-Stimmen: 36; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 2