Sitzung: 21.02.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 19/0019
Beschluss
a) Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung
des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr.
300 Norderstedt, 1. Änderung "Westlich Hermann-Klingenberg-Ring",
Gebiet: südl. Quickborner Straße, östl. Dreibekenweg, west. Lawaetzstraße
beschlossen.
Der
Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 11.01.2019 festgesetzt (vgl.
verkleinerter Fassung in Anlage 1 zur Vorlage B 19/0019). Diese Planzeichnung
ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
- Reduzierung und
Verschiebung der öffentlichen Verkehrsflächen des westlichen Teils des
Hermann-Klingenberg-Ring
- Anpassung der
angrenzenden Wohnbauflächen
- Anpassung der Grün-
und Wegeverbindung von der Quickborner Straße zum geplanten Grünzug
- Sicherung der
unterirdischen Regenwassertransportleitung
- Verfüllung der
ehemaligen Abgrabungsfläche auf angrenzendes Geländeniveau
Das Verfahren soll nach § 13 a BauGB
durchgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Der
Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt,
daher wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
abgesehen.
b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 300
Norderstedt, 1. Änderung "Westlich Hermann-Klingenberg-Ring", Gebiet:
südl. Quickborner Straße, östl. Dreibekenweg, west. Lawaetzstraße die
öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11 und 13 der Anlage 7
dieser Vorlage B 19/0019 durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung (§ 4 Abs. 1
BauGB) soll schriftlich / in einem Scoping-Termin erfolgen.
Der
Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt,
daher wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
abgesehen.
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14
davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltung: 0