Beschluss

 

a) Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 300 Norderstedt, 1. Änderung "Westlich Hermann-Klingenberg-Ring", Gebiet: südl. Quickborner Straße, östl. Dreibekenweg, west. Lawaetzstraße beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 11.01.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 1 zur Vorlage B 19/0019). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Reduzierung und Verschiebung der öffentlichen Verkehrsflächen des westlichen Teils des Hermann-Klingenberg-Ring
  • Anpassung der angrenzenden Wohnbauflächen
  • Anpassung der Grün- und Wegeverbindung von der Quickborner Straße zum geplanten Grünzug
  • Sicherung der unterirdischen Regenwassertransportleitung
  • Verfüllung der ehemaligen Abgrabungsfläche auf angrenzendes Geländeniveau


Das Verfahren soll nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

 

b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 300 Norderstedt, 1. Änderung "Westlich Hermann-Klingenberg-Ring", Gebiet: südl. Quickborner Straße, östl. Dreibekenweg, west. Lawaetzstraße die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6, 7, 8, 9, 11 und 13 der Anlage 7 dieser Vorlage B 19/0019 durchzuführen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scoping-Termin erfolgen.

 

Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14

 

davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 13; Nein-Stimmen: 1 Stimmenenthaltung: 0