Sitzung: 05.09.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 19/0479
Beschluss
a) Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 335 Norderstedt "südlich
Friedrich-Ebert-Straße/östlich Kornhoop", Gebiet: südlich
Friedrich-Ebert-Straße/östlich Kornhoop beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom
15.08.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3 zur Vorlage
19/0479). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Schaffung von Baurechten für soziale
Einrichtungen
·
Sicherung eines vorhandenen
landwirtschaftlichen Betriebes
·
Sicherung und Entwicklung der
Bestandsbebauung südlich der Friedrich-Ebert-Straße
·
Sicherung von Verkehrsflächen
·
Sicherung von vorhandenem Baumbestand und
Knickstrukturen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB).
b)
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 335 Norderstedt
"südlich Friedrich-Ebert-Straße/östlich Kornhoop", Gebiet: südlich
Friedrich-Ebert-Straße/östlich Kornhoop (Anlage 3 zur Vorlage 19/0479) die öffentliche
Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Der Bebauungsplan–Vorentwurf vom 15.08.2019 (Anlagen
4 und 5 zur Vorlage 19/0479)
werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den
Ziffern 1, 2, 3.1, 3.2, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 13 der Anlage 6 der Vorlage 19/0479 durchzuführen.
Die frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende
Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 13 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme mehrheitlich
beschlossen.