Beschluss

 

a)    Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 335 Norderstedt "südlich Friedrich-Ebert-Straße/östlich Kornhoop", Gebiet: südlich Friedrich-Ebert-Straße/östlich Kornhoop beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 15.08.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3 zur Vorlage 19/0479). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         Schaffung von Baurechten für soziale Einrichtungen

·         Sicherung eines vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebes

·         Sicherung und Entwicklung der Bestandsbebauung südlich der Friedrich-Ebert-Straße

·         Sicherung von Verkehrsflächen

·         Sicherung von vorhandenem Baumbestand und Knickstrukturen.


Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b)    Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 335 Norderstedt "südlich Friedrich-Ebert-Straße/östlich Kornhoop", Gebiet: südlich Friedrich-Ebert-Straße/östlich Kornhoop (Anlage 3 zur Vorlage 19/0479) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Der Bebauungsplan–Vorentwurf vom 15.08.2019 (Anlagen 4 und 5 zur Vorlage 19/0479) werden als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 3.2, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 13 der Anlage 6 der Vorlage 19/0479 durchzuführen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Bei 13 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme mehrheitlich beschlossen.