Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2

Beschluss

 

1.    Analog §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Rahmenplanes der Stadt Norderstedt „Wohnbauflächen Mühlenweg / Harckesheyde“, Gebiet: zwischen Schulweg im Westen und Gewerbegebiet Harkshörn im Osten, südlich Mühlenweg und nördlich Harckesheyde mit angepassten Planungszielen beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 19.11.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in der Anlage 2 der Vorlage). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

·        Erhalt und Sicherung der Grünzüge am östlichen Plangebietsrand und entlang des Harckesstieges

·        Festsetzung von Ausgleichsflächen im Grünzug am östlichen Plangebietsrand

·        Erhalt und Sicherung der vorhandenen Knicks und der dazugehörenden Knickschutzbereiche

·        Erschließung des Plangebietes auf Grundlage einer Variante, bei der alle Fahrbeziehungen offen sind und der Verkehr gerecht verteilt wird

·        Entwicklung des Gebietes mit einer von Norden nach Süden zunehmenden baulichen Dichte

·        Mischung der Bauformen (Einzel-, Doppel-, Reihenhaus und Geschosswohnungsbau)

·        Integration von gefördertem Wohnungsbau

·        Maximal IV-geschossig + Staffelgeschoss

·        Entwicklung eines reinen bzw. teilweise allgemeinen Wohngebietes

·        Anordnung einer Kindertagesstätte an der Harckesheyde

·        Integration eines Gebietsspielplatzes

·        Schaffung von Kommunikationsräumen

·        Entwicklung eines nachhaltigen Energiekonzeptes

 

Der angepasste Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.       1 Satz 2 BauGB).

 

2.    Der Beschluss über die Rahmenvorgaben zur weiteren Bearbeitung des Rahmenplanes „Wohnbauflächen Mühlenweg / Harckesheyde“ für das Thema Energiekonzept wird dahingehend angepasst, dass für die Nutzung der Erdwärme auch Erdsonden (voraussichtlich ca. 100m Tiefe) eingesetzt werden können, sofern diese Nutzung durch einen einzigen Betreiber erfolgt, welcher die Auflagen zum Schutz des Grundwassers erfüllen kann.

 

3.    Der Entwurf des Rahmenplans „Grüne Heyde“ Norderstedt, Gebiet: zwischen Schulweg im Westen und Gewerbegebiet Harkshörn im Osten, südlich Mühlenweg und nördlich Harckesheyde und der Bericht zum Rahmenplan, jeweils in der Fassung vom November 2019 (Anlage 3 und 4 der Vorlage) werden beschlossen.

 

4.    Auf Grundlage des beschlossenen Rahmenplan-Entwurfs sollen Gespräche mit den Grundeigentümern geführt werden, um gemeinsam getragene Ziele in einer Absichtserklärung festzuhalten.

 

5.    Der Entwurf des Rahmenplans „Grüne Heyde“ Norderstedt, Gebiet: zwischen Schulweg im Westen und Gewerbegebiet Harkshörn im Osten, südlich Mühlenweg und nördlich Harckesheyde und der Bericht zum Rahmenplan, jeweils in der Fassung vom November 2019 werden der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt und öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus sind folgende Unterlagen öffentlich auszulegen:

 

·         Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Rahmenplan „Grüne Heyde“ Stadt Norderstedt, vom 21.11.2019

·         Faunistische Potenzialanalyse und Artenschutzuntersuchung mit Erfassung der Offenland-Vogelarten, vom 27.11.2016

·         Baumgutachterliche Stellungnahme, vom 04.05.2016

·         Rahmenplan Grüne Heyde in Norderstedt – Teilbeitrag Verkehr-, vom November 2019

·         Rahmenplan Mühlenweg, Einmündung Mühlenweg/Ulzburger Straße Machbarkeitsstudie, vom März 2013

·         Verkehrstechnische Untersuchung für den Rahmenplan „Mühlenweg-Harckesheyde“, vom Dezember 2011

·        Verkehrstechnische Untersuchung „Grüne Heyde“ Norderstedt, Rahmenplan „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“ (Ergänzung), März 2012

·        Machbarkeitsstudie für den Einsatz des automatisierten Kleinbus e.GO Mover in der Stadt Norderstedt, vom 06. September 2019

·        Lärmtechnische Untersuchung „Grüne Heyde“ Norderstedt, Rahmenplan „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“, vom 18.10.2019

·          „Grüne Heyde“ – Entwicklung des städtischen Energiekonzepts, vom 20.11.2019

·         Nachhaltigkeitskonzept, vom November 2019

·         Erläuterungsbericht zum Regenwasserbewirtschaftungskonzept Grüne Heyde, vom November 2019

·         Abfallentsorgungsstudie für die „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“, vom November 2019

·         Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung der Altablagerung Harkesheyde, Norderstedt, ALKO GmbH,vom 01.08.1990

·         Auszug aus dem Bericht über mögliche Deponiegasauswirkungen der „Altablagerung Harckesheyde“ auf das östlich angrenzende Grundstück und Erkundung einer Verdachtsfläche auf diesem Grundstück, ALKO GmbH, vom 15.03.1991

·         Untersuchung der Altablagerung 4-17 im Zuge der Aufstellung des Rahmenplans Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde, Hanseatisches Umwelt-Kontor, vom 13.08.2013

·         Gutachterliche Stellungnahme zur Errichtung von Notunterkünften nördlich des Altablagerung 4-17, Mühlenweg-Harckesheyde in Norderstedt, Hanseatisches Umwelt-Kontor, vom 16.12.2015

·         Ergebnisse Deponiegasmonitoring 2017 – 2019

·         Ergebnisse Grundwassermonitoring bis 2017

·         Stellungnahmen unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Segeberg

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 14

 

davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 12; Nein-Stimmen: 2; Stimmenenthaltung: 0

somit mehrheitlich beschlossen.

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

Sonstige

Ja:

4

3

2

2

 

1

 

 

Nein:

 

 

 

 

1

 

1

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Anschluss an die Abstimmung fragt die Verwaltung, mit welchem Anteil geförderten Wohnungsbaus sollen die Grundeigentümergespräche geführt werden.

Die Fraktionen SPD, Die Grüne, DIE LINKE, CDU und WIN wünschen in der GRÜNEN HEYDE einen Anteil von 50 % gefördertem Wohnungsbau.

Die FDP und die AfD sprechen sich dagegen aus.