Sitzung: 06.02.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 2
Vorlage: B 19/0539
Beschluss
1.
Analog §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Rahmenplanes der Stadt
Norderstedt „Wohnbauflächen Mühlenweg / Harckesheyde“, Gebiet: zwischen
Schulweg im Westen und Gewerbegebiet Harkshörn im Osten, südlich Mühlenweg und
nördlich Harckesheyde mit angepassten Planungszielen beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom
19.11.2019 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in der Anlage 2 der Vorlage).
Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
·
Erhalt
und Sicherung der Grünzüge am östlichen Plangebietsrand und entlang des
Harckesstieges
·
Festsetzung
von Ausgleichsflächen im Grünzug am östlichen Plangebietsrand
·
Erhalt
und Sicherung der vorhandenen Knicks und der dazugehörenden Knickschutzbereiche
·
Erschließung
des Plangebietes auf Grundlage einer Variante, bei der alle Fahrbeziehungen
offen sind und der Verkehr gerecht verteilt wird
·
Entwicklung
des Gebietes mit einer von Norden nach Süden zunehmenden baulichen Dichte
·
Mischung
der Bauformen (Einzel-, Doppel-, Reihenhaus und Geschosswohnungsbau)
·
Integration
von gefördertem Wohnungsbau
·
Maximal
IV-geschossig + Staffelgeschoss
·
Entwicklung
eines reinen bzw. teilweise allgemeinen Wohngebietes
·
Anordnung
einer Kindertagesstätte an der Harckesheyde
·
Integration
eines Gebietsspielplatzes
·
Schaffung
von Kommunikationsräumen
·
Entwicklung
eines nachhaltigen Energiekonzeptes
Der angepasste Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB).
2.
Der Beschluss über die Rahmenvorgaben zur weiteren Bearbeitung des
Rahmenplanes „Wohnbauflächen Mühlenweg / Harckesheyde“ für das Thema
Energiekonzept wird dahingehend angepasst, dass für die Nutzung der Erdwärme
auch Erdsonden (voraussichtlich ca. 100m Tiefe) eingesetzt werden können,
sofern diese Nutzung durch einen einzigen Betreiber erfolgt, welcher die
Auflagen zum Schutz des Grundwassers erfüllen kann.
3.
Der Entwurf des Rahmenplans „Grüne Heyde“ Norderstedt, Gebiet: zwischen
Schulweg im Westen und Gewerbegebiet Harkshörn im Osten, südlich Mühlenweg und
nördlich Harckesheyde und der Bericht zum Rahmenplan, jeweils in der Fassung
vom November 2019 (Anlage 3 und 4 der Vorlage) werden beschlossen.
4.
Auf Grundlage des beschlossenen Rahmenplan-Entwurfs sollen Gespräche mit
den Grundeigentümern geführt werden, um gemeinsam getragene Ziele in einer
Absichtserklärung festzuhalten.
5.
Der Entwurf des Rahmenplans „Grüne Heyde“ Norderstedt, Gebiet: zwischen Schulweg
im Westen und Gewerbegebiet Harkshörn im Osten, südlich Mühlenweg und nördlich
Harckesheyde und der Bericht zum Rahmenplan, jeweils in der Fassung vom
November 2019 werden der Öffentlichkeit im Rahmen einer
Informationsveranstaltung vorgestellt und öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus
sind folgende Unterlagen öffentlich auszulegen:
·
Landschaftsplanerischer
Fachbeitrag zum Rahmenplan „Grüne Heyde“ Stadt Norderstedt, vom 21.11.2019
·
Faunistische
Potenzialanalyse und Artenschutzuntersuchung mit Erfassung der
Offenland-Vogelarten, vom 27.11.2016
·
Baumgutachterliche
Stellungnahme, vom 04.05.2016
·
Rahmenplan
Grüne Heyde in Norderstedt – Teilbeitrag Verkehr-, vom November 2019
·
Rahmenplan
Mühlenweg, Einmündung Mühlenweg/Ulzburger Straße Machbarkeitsstudie, vom März
2013
·
Verkehrstechnische
Untersuchung für den Rahmenplan „Mühlenweg-Harckesheyde“, vom Dezember 2011
·
Verkehrstechnische
Untersuchung „Grüne Heyde“ Norderstedt, Rahmenplan „Wohnbauflächen Mühlenweg –
Harckesheyde“ (Ergänzung), März 2012
·
Machbarkeitsstudie
für den Einsatz des automatisierten Kleinbus e.GO Mover in der Stadt
Norderstedt, vom 06. September 2019
·
Lärmtechnische
Untersuchung „Grüne Heyde“ Norderstedt, Rahmenplan „Wohnbauflächen Mühlenweg –
Harckesheyde“, vom 18.10.2019
·
„Grüne Heyde“ – Entwicklung des städtischen
Energiekonzepts, vom 20.11.2019
·
Nachhaltigkeitskonzept,
vom November 2019
·
Erläuterungsbericht
zum Regenwasserbewirtschaftungskonzept Grüne Heyde, vom November 2019
·
Abfallentsorgungsstudie
für die „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“, vom November 2019
·
Untersuchungen
zur Gefährdungsabschätzung der Altablagerung Harkesheyde, Norderstedt, ALKO
GmbH,vom 01.08.1990
·
Auszug
aus dem Bericht über mögliche Deponiegasauswirkungen der „Altablagerung
Harckesheyde“ auf das östlich angrenzende Grundstück und Erkundung einer
Verdachtsfläche auf diesem Grundstück, ALKO GmbH, vom 15.03.1991
·
Untersuchung
der Altablagerung 4-17 im Zuge der Aufstellung des Rahmenplans Wohnbauflächen
Mühlenweg – Harckesheyde, Hanseatisches Umwelt-Kontor, vom 13.08.2013
·
Gutachterliche
Stellungnahme zur Errichtung von Notunterkünften nördlich des Altablagerung
4-17, Mühlenweg-Harckesheyde in Norderstedt, Hanseatisches Umwelt-Kontor, vom
16.12.2015
·
Ergebnisse
Deponiegasmonitoring 2017 – 2019
·
Ergebnisse
Grundwassermonitoring bis 2017
·
Stellungnahmen
unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Segeberg
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der
öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen ins Internet
einzustellen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die
gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung:
14
davon
anwesend 14; Ja-Stimmen: 12; Nein-Stimmen: 2; Stimmenenthaltung: 0
somit mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die
Grünen |
WiN |
FDP |
Die
Linke |
AfD |
Sonstige |
Ja: |
4 |
3 |
2 |
2 |
|
1 |
|
|
Nein: |
|
|
|
|
1 |
|
1 |
|
Enthaltung: |
|
|
|
|
|
|
|
|
Befangen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
Im Anschluss an die Abstimmung fragt die Verwaltung, mit
welchem Anteil geförderten Wohnungsbaus sollen die Grundeigentümergespräche
geführt werden.
Die Fraktionen SPD, Die Grüne, DIE LINKE, CDU und WIN
wünschen in der GRÜNEN HEYDE einen Anteil von 50 % gefördertem Wohnungsbau.
Die FDP und die AfD sprechen sich dagegen aus.