Sitzung: 21.10.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 21/0489
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung
der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der
öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden
Nummer der Anlage 2 zur Vorlage B
21/0480) werden
berücksichtigt
5.2, 9.2,
12.6
teilweise
berücksichtigt
9.1, 10.1
nicht
berücksichtigt
8.1
zur Kenntnis
genommen
1.1, 2.1,
3.1, 4.1, 5.1, 6.1, 7.1, 10.2, 11.1, 12.1, 12.2, 12.3, 12.4, 12.5, 12.7, 12.8,
12.9, 12.10 12.11, 12.12, 12.13, 12.14, 12.15, 12.16
Hinsichtlich der Begründung über
die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage
beziehungsweise die o.g. Anlage 3 dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Behandlung
der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der
laufenden Nummer der Anlage 4 zur
Vorlage B 21/0480) werden
berücksichtigt
2.3, 2.5
teilweise
berücksichtigt
-
nicht
berücksichtigt
1.2, 1.3,
1.4, 2.1, 2.2, 2.4
zur
Kenntnis genommen
1.1
Hinsichtlich der Begründung über
die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur
Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage 5 dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie
nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 341 Norderstedt
"Südlich und nördlich Kösliner Weg", Gebiet: nördlich und
südlich Kösliner Weg, westlich Gewerbe an der Kohfurth, nördlich der Bebauung
Garstedter Feldstraße, östlich Gewerbe am Kösliner Weg, bestehend aus dem Teil
A – Planzeichnung – (Anlage 6 zur
Vorlage 21/0480) und dem Teil B – Text – (Anlage 7 zur Vorlage 21/0480) in der zuletzt
geänderten Fassung vom 28.04.2021, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom
05.05.2021 (Anlage 8 zur Vorlage B
21/0480) wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes
durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In
der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und
zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung
anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende
Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de
eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
zugänglich ist.
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die
gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung:
15
davon anwesend: 14; Ja-Stimmen: 14;
Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0.
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
4 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
- |
1 |
- |
Nein: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Enthaltung: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Befangen: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.