Sitzung: 19.05.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 22/0140
Beschluss:
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr.
349 Norderstedt, "Nördlich Friedrich-Ebert-Straße", Gebiet: nördlich
Friedrich-Ebert-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg, südlich Styhagen (Anlage
1 zur Vorlage) die öffentliche
Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Der
Bebauungsplan–Vorentwurf vom 29.04.2022 (Anlage 2) wird als Grundlage für die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 3.1, 3.2, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 13 der Anlage 4
dieser Vorlage durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
(§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 15;
davon
anwesend: 13; Ja-Stimmen: 12; Stimmenenthaltung: 1, somit einstimmig
beschlossen.
Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
3 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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1 |
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Befangen: |
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