Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:35 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschluss:

 

Zu dem seit 15.06.1984 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt wird die
44. Änderung aufgestellt. Der Geltungsbereich der 44. Änderung umfasst das Gebiet zwischen Rugenbarg und Tarpenbek, Flurstücke 121/7, 121/9, 121/11, 121/13.

 

Planungsziele sind:

 

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umwandlung von gewerblichen Bauflächen in Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen.

-          Sicherung des Erholungsschutzstreifens und eines Grünstreifens entlang der Tarpenbek sowie eines Grünstreifens zwischen Wohnbebauung und gewerblicher Baufläche.

 

Auf Grund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreter/innen von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen: sie waren weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung anwesend: Herr Hagemann

 

Abstimmung: Die Vorlage wurde mit 35 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 69