Sitzung: 15.05.2001 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:35 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0113
Beschluss:
Zu
dem seit 15.06.1984 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt wird
die
44. Änderung aufgestellt. Der Geltungsbereich der 44. Änderung umfasst das
Gebiet zwischen Rugenbarg und Tarpenbek, Flurstücke 121/7, 121/9, 121/11,
121/13.
Planungsziele
sind:
-
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umwandlung von gewerblichen
Bauflächen in Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen.
-
Sicherung
des Erholungsschutzstreifens und eines Grünstreifens entlang der Tarpenbek
sowie eines Grünstreifens zwischen Wohnbebauung und gewerblicher Baufläche.
Auf
Grund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreter/innen von der Beratung und der
Beschlussfassung ausgeschlossen: sie waren weder bei der Beratung, noch bei der
Beschlussfassung anwesend: Herr Hagemann
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 35 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.
Protokollauszug:
Amt 69