Beschluss:

 

a) Ergänzter Aufstellungsbeschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 349 Norderstedt, „Nördlich Friedrich-Ebert-Straße", Gebiet: nördlich Friedrich-Ebert-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg, südlich Styhagen, der gegenüber der Fassung des Beschlusses vom 12.10.2021 (Vorlage B 21/0526) ergänzt wurde, beschlossen.

 

Der unveränderte Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 12.10.2021 festgesetzt (verkleinerte Fassung in Anlage 2 zur Vorlage B 23/0557). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

·         Schaffung von Baurechten für eine Erweiterung des Bauhofs in östliche Richtung

·         Sicherung des Bauhofgeländes

·         Sicherung des vorhandenen Baumbestandes und der Knickstrukturen

·         Entwicklung einer Mischnutzung auf privaten Grundstücken

Der ergänzte Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

 

davon anwesend…..; Ja-Stimmen:……; Nein-Stimmen:……; Stimmenenthaltung:……

 

 

b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 349 Norderstedt, „Nördlich Friedrich-Ebert-Straße", Gebiet: nördlich Friedrich-Ebert-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg, südlich Styhagen, Teil A – Planzeichnung (verkleinerte Fassung in Anlage 3 zur Vorlage B 23/0557) und Teil B – Text (Anlage 4 zur Vorlage B 23/0557), in der Fassung vom 03.01.2024 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 03.01.2024 (Anlage 5 zur Vorlage B 23/0557) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 349 Norderstedt, "Nördlich Friedrich-Ebert-Straße", die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
  • zur Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet
  • zu Grundlagen, um im Lärmaktionsplan entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten
  • zur Lärmminderungsplanung
  • zu Lärmminderungsmaßnahmen (überwiegend an Lärmbrennpunkten)
  • zum grundsätzlichem Konfliktpotenzial bezüglich erwarteter Immissionen
  • zum immissionsschutzrechtlichen Schutzanspruch von Wohnnutzungen
  • zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen bzw. -emissionen
  • zu auf dem Gelände genehmigten Abfallentsorgungsanlagen mit Gefahrstoffcontainern
  • zur Löschwasserversorgung

 

Tiere und Pflanzen: Aussagen

·           zu den örtlichen örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Artenschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet

·           zu den naturräumlichen Gegebenheiten, der Vegetation, der Fauna, dem Landschaftsbild, den vorhandenen Nutzungen und Schutzansprüchen

·           zu den Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft und entsprechenden Maßnahmen

·           zur artenschutzrechtlichen Konfliktanalyse und zur Wirkung des Vorhabens auf potenziell vorkommende Fledermäuse, Brut- bzw. Rastvögel und Erdkröten

·           zum Amphibienbestand mit Erdkröten (Bufo bufo)

 

Fläche, Boden und Wasser: Aussagen

·      zu Flächenversiegelung und Innenentwicklung

·      zu Grundwasserständen

·      zur Oberflächenentwässerung

·      zu den Belangen des Bodenschutzes

·      zu Altstandorten und Verdachtsflächen

·      zum Ergebnis der Untersuchung des Bodens und des Grundwassers

 

Luft: Aussagen

·         zur Luftqualitätsgüte

·         zu Geruchsimmissionen

·         zu Staubimmissionen

 

Klima: Aussagen

·         zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

 

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

·         zu den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Kultur- und Sachgüter: Aussagen

  • zur Lage des Plangebiets in einem archäologischen Interessensgebiet

 

Darüber hinaus liegen umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt und des Umweltberichtes zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans aus. Diese stellen die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der vorbereitenden Flächennutzungsplanung dar.

 

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgenden Gutachten und Stellungnahmen wieder:

·       Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt 2020, Neufassung vom                14.09.2021

·       Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt       Stand: 12/2007

·       17. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 der Stadt Norderstedt,
Beschluss vom                                                                                                         26.09.2023

·       Analyse der klimaökologischen Funktionen für die Stadt Norderstedt         Stand: Jan.2014

·       Lärmaktionsplan 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum           Stand: 05/2020
Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm

·       Lärmkartierung der Stadt Norderstedt, zur 3. Stufe der EG-Umgebungs-

lärmrichtlinie;                                                                                                      Stand: 01/2018

·       Lärmkartierung zur. 4. Runde der EU-Umgebungslärmrichtlinie für die

Stadt Norderstedt;                                                                                  Stand:11/2022

·       Maßnahmenkatalog Handlungskonzept Lärmaktionsplan 2018-2023;       Stand: 07/2020

·       Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt inkl. Umweltbericht               Stand: 12/2007

·       Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten                   Stand: 2000

·       Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne (Isohypsenpläne)           Stand: 2012-23

·       Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte                    Stand: 2007

Norderstedt

·       Flächennutzungsplan-Monitoring mit Basisaufnahmen zu verschiedenen
Indikatoren aus der Fauna und Flora                                                                    2010 bis 2015

·       Synthesebericht zum Flächennutzungsplan-Monitoring                                         Stand: 2016

·                     Flächennutzungsplan-Monitoring mit Folgeuntersuchungen für die

Indikatoren der Fauna und Flora                                                                          2017 bis 2022

·       Orientierende Untersuchung von Altlastenstandorten im Rahmen der

Bauleitplanung in Norderstedt | B-Plan 349 Bauhof Norderstedt Nördlich

Friedrich-Ebert-Straße 22848 Norderstedt, Hanseatische Umwelt-Kontor

GmbH, Lübeck,                                                                                                        14.12.2022

·       Grünordnerischer Fachbeitrag zum B-Plan Nr. 349 „Nördlich Friedrich-

Ebert-Straße“ der Stadt Norderstedt. Landschaftsplanung JACOB│

FICHTNER, Norderstedt,                                                                                          12.12.2023

·       Amphibienbestandserfassung und Artenschutzuntersuchung für ein

Kleingewässer am Bauhof der Stadt Norderstedt, Dipl.-Biol. Karsten

Lutz, Hamburg,                                                                                                         10.01.2023

·       Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 349 „nördlich

Friedrich-Ebert-Straße“ der Stadt Norderstedt, Lärmkontor GmbH, Hamburg,   05.12.2023

·      Geruchsimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 349 der Stadt

Norderstedt. Lairm Consult GmbH, Bargteheide,                                     04.12.2023

·       Staubimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 349 der Stadt

Norderstedt. Lairm Consult GmbH, Bargteheide,                                            04.12.2023

·       Baugrunduntersuchung – Nr. 227072.7 in 22848 Norderstedt, Friedrich-

Ebert-Straße 76 (Erweiterung eines Betriebshofes). ERWATEC Arndt Ingenieurgesellschaft für Baugrundgutachten und Umwelttechnik mbH,

Hamburg,                                                                                                                 15.09.2022

·       Erweiterung des Betriebshofes der Stadt Norderstedt in der Friedrich-Ebert-

Straße – Oberflächenentwässerung. Ingenieurbüro Sachs, Lübeck,                 07.12.2023

·       Löschwasserauskunft zu B-Plan 349. Stadtwerke Norderstedt,
03.02.2023 [sic.]                                                                                                       13.12.2023

·       Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein, vom   01.07.2022

·       Stellungnahme des Kreises Segeberg, Der Landrat - Fachdienst Kreis-

planung, SG Abwasser, vom                                                                         18.08.2022

·       Stellungnahme des Kreises Segeberg, Der Landrat - Fachdienst Kreis-

planung, SG Bodenschutz, vom                                                                                 18.08.2022

·       Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche

Räume – Technischer Umweltschutz, Abfallwirtschaft, vom                            21.07.2022

·       Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche

Räume – Technischer Umweltschutz, vom                                                     08.08.2022

·       Stellungnahme des Kreises Segeberg, der Landrat – Fachdienst Wasser-

Boden-Abfall (untere Bodenschutzbehörde), vom                                           02.02.2023

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.


Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

 

davon anwesend…..; Ja-Stimmen:……; Nein-Stimmen:……; Stimmenenthaltung:……

 

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN-FW

AfD

FDP

Sonstige

Ja:

5

3

3

2

1

1

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 15 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung einstimmig beschlossen.