Sitzung: 18.01.2024 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 23/0557
Beschluss:
a) Ergänzter Aufstellungsbeschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung
des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr.
349 Norderstedt, „Nördlich Friedrich-Ebert-Straße", Gebiet: nördlich
Friedrich-Ebert-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg, südlich Styhagen, der
gegenüber der Fassung des Beschlusses vom 12.10.2021 (Vorlage B 21/0526) ergänzt wurde, beschlossen.
Der unveränderte Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 12.10.2021 festgesetzt (verkleinerte Fassung in Anlage 2 zur Vorlage B 23/0557). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Schaffung
von Baurechten für eine Erweiterung des Bauhofs in östliche Richtung
·
Sicherung
des Bauhofgeländes
·
Sicherung
des vorhandenen Baumbestandes und der Knickstrukturen
·
Entwicklung
einer Mischnutzung auf privaten Grundstücken
Der ergänzte Aufstellungsbeschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22
GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend:
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche
Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon anwesend…..; Ja-Stimmen:……; Nein-Stimmen:……; Stimmenenthaltung:……
b)
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 349 Norderstedt, „Nördlich
Friedrich-Ebert-Straße", Gebiet: nördlich
Friedrich-Ebert-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg, südlich Styhagen, Teil A – Planzeichnung (verkleinerte Fassung
in Anlage 3 zur Vorlage B 23/0557) und Teil B – Text (Anlage 4 zur Vorlage B
23/0557), in der Fassung vom 03.01.2024 wird beschlossen.
Die Begründung in
der Fassung vom 03.01.2024 (Anlage 5
zur Vorlage B 23/0557) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 349 Norderstedt, "Nördlich
Friedrich-Ebert-Straße", die Begründung
sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen:
Mensch: Aussagen
- zur
Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum
Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
- zur Lärmbelastung
durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet
- zu Grundlagen, um
im Lärmaktionsplan entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten
- zur
Lärmminderungsplanung
- zu
Lärmminderungsmaßnahmen (überwiegend an Lärmbrennpunkten)
- zum grundsätzlichem
Konfliktpotenzial bezüglich erwarteter Immissionen
- zum
immissionsschutzrechtlichen Schutzanspruch von Wohnnutzungen
- zu den Verkehrs-
und Gewerbelärmimmissionen bzw. -emissionen
- zu auf dem Gelände
genehmigten Abfallentsorgungsanlagen mit Gefahrstoffcontainern
- zur
Löschwasserversorgung
Tiere und Pflanzen: Aussagen
·
zu den örtlichen örtlichen Erfordernissen und
Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Artenschutzes flächenhaft für das
Stadtgebiet
·
zu den
naturräumlichen Gegebenheiten, der Vegetation, der Fauna, dem Landschaftsbild,
den vorhandenen Nutzungen und Schutzansprüchen
·
zu den
Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft und entsprechenden
Maßnahmen
·
zur
artenschutzrechtlichen Konfliktanalyse und zur Wirkung des Vorhabens auf
potenziell vorkommende Fledermäuse, Brut- bzw. Rastvögel und Erdkröten
·
zum
Amphibienbestand mit Erdkröten (Bufo bufo)
Fläche, Boden und Wasser: Aussagen
·
zu
Flächenversiegelung und Innenentwicklung
·
zu Grundwasserständen
·
zur Oberflächenentwässerung
·
zu den Belangen des Bodenschutzes
·
zu Altstandorten
und Verdachtsflächen
·
zum
Ergebnis der Untersuchung des Bodens und des Grundwassers
Luft: Aussagen
·
zur
Luftqualitätsgüte
·
zu
Geruchsimmissionen
·
zu
Staubimmissionen
Klima: Aussagen
·
zu
den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten
Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
Landschaft: Aussagen
- zu den örtlichen
Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des
Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
·
zu
den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Kultur- und
Sachgüter: Aussagen
- zur Lage des Plangebiets in einem
archäologischen Interessensgebiet
Darüber hinaus liegen umweltbezogene Informationen in Form des
Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt und des
Umweltberichtes zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans aus. Diese stellen
die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der vorbereitenden
Flächennutzungsplanung dar.
Die beschriebenen
umweltrelevanten Informationen finden sich in folgenden Gutachten und
Stellungnahmen wieder:
· Flächennutzungsplan
der Stadt Norderstedt 2020, Neufassung vom 14.09.2021
· Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
· 17. Änderung des Flächennutzungsplans 2020
der Stadt Norderstedt,
Beschluss vom 26.09.2023
· Analyse der
klimaökologischen Funktionen für die Stadt Norderstedt Stand: Jan.2014
· Lärmaktionsplan
2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Stand: 05/2020
Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
· Lärmkartierung
der Stadt Norderstedt, zur 3. Stufe der EG-Umgebungs-
lärmrichtlinie; Stand: 01/2018
· Lärmkartierung
zur. 4. Runde der EU-Umgebungslärmrichtlinie für die
Stadt Norderstedt; Stand:11/2022
· Maßnahmenkatalog
Handlungskonzept Lärmaktionsplan 2018-2023; Stand: 07/2020
· Landschaftsplan
2020 der Stadt Norderstedt inkl. Umweltbericht Stand: 12/2007
· Quantitative
Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
· Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne
(Isohypsenpläne) Stand: 2012-23
· Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Stand: 2007
Norderstedt
· Flächennutzungsplan-Monitoring
mit Basisaufnahmen zu verschiedenen
Indikatoren aus der Fauna und Flora 2010 bis 2015
·
Synthesebericht zum Flächennutzungsplan-Monitoring Stand: 2016
·
Flächennutzungsplan-Monitoring mit
Folgeuntersuchungen für die
Indikatoren der Fauna und Flora 2017 bis 2022
·
Orientierende
Untersuchung von Altlastenstandorten im Rahmen der
Bauleitplanung in Norderstedt | B-Plan 349 Bauhof Norderstedt Nördlich
Friedrich-Ebert-Straße 22848 Norderstedt, Hanseatische Umwelt-Kontor
GmbH, Lübeck, 14.12.2022
·
Grünordnerischer
Fachbeitrag zum B-Plan Nr. 349 „Nördlich Friedrich-
Ebert-Straße“ der Stadt Norderstedt. Landschaftsplanung JACOB│
FICHTNER, Norderstedt, 12.12.2023
·
Amphibienbestandserfassung
und Artenschutzuntersuchung für ein
Kleingewässer am Bauhof der Stadt Norderstedt, Dipl.-Biol. Karsten
Lutz, Hamburg, 10.01.2023
·
Schalltechnische
Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 349 „nördlich
Friedrich-Ebert-Straße“ der Stadt Norderstedt, Lärmkontor GmbH, Hamburg, 05.12.2023
·
Geruchsimmissionsprognose
zum Bebauungsplan Nr. 349 der Stadt
Norderstedt.
Lairm Consult GmbH, Bargteheide, 04.12.2023
·
Staubimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr.
349 der Stadt
Norderstedt. Lairm Consult GmbH, Bargteheide, 04.12.2023
·
Baugrunduntersuchung – Nr. 227072.7 in 22848
Norderstedt, Friedrich-
Ebert-Straße 76 (Erweiterung eines Betriebshofes). ERWATEC Arndt Ingenieurgesellschaft für Baugrundgutachten und Umwelttechnik mbH,
Hamburg, 15.09.2022
·
Erweiterung des Betriebshofes der Stadt
Norderstedt in der Friedrich-Ebert-
Straße – Oberflächenentwässerung.
Ingenieurbüro Sachs, Lübeck, 07.12.2023
·
Löschwasserauskunft
zu B-Plan 349. Stadtwerke Norderstedt,
03.02.2023 [sic.] 13.12.2023
·
Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes
Schleswig-Holstein, vom 01.07.2022
·
Stellungnahme des Kreises Segeberg, Der Landrat -
Fachdienst Kreis-
planung, SG Abwasser, vom 18.08.2022
·
Stellungnahme des Kreises Segeberg, Der Landrat -
Fachdienst Kreis-
planung, SG Bodenschutz, vom 18.08.2022
·
Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche
Räume – Technischer Umweltschutz,
Abfallwirtschaft, vom 21.07.2022
·
Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche
Räume – Technischer Umweltschutz, vom 08.08.2022
·
Stellungnahme des Kreises Segeberg, der Landrat – Fachdienst Wasser-
Boden-Abfall (untere Bodenschutzbehörde), vom 02.02.2023
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3
Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt
der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1
BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen
Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend:
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche
Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon anwesend…..; Ja-Stimmen:……; Nein-Stimmen:……; Stimmenenthaltung:……
Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN-FW |
AfD |
FDP |
Sonstige |
Ja: |
5 |
3 |
3 |
2 |
1 |
1 |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Bei 15 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung einstimmig beschlossen.