Sitzung: 11.12.2012 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 4
Vorlage: B 12/0435/1
Beschluss:
a)
Entscheidung über die Behandlung des Ergebnisses der Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 3a Abs. 3 BauGB
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen/Anregungen
Privater (Anlage 2 dieser Vorlage) werden entsprechend den Ausführungen des
Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 05.11.2012 Anlage 3)
berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt, bzw. zur
Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen/Anregungen der Privaten
wird auf die Ausführungen des Vermerkes des Amtes für Stadtentwicklung für
Umwelt und Verkehr vom 05.11.2012.(Anlage 5 dieser Vorlage, Spalte
Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen Ausführungen sind
Bestandteil des Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Entscheidung über die Behandlung des Ergebnisses der
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage 4 dieser Vorlage)
wird entsprechend den Ausführungen des
Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 05.11.2012 (Anlage 5)
berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt, bzw. zur
Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen des Vermerkes
des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 05.11.2012 (Anlage 5
dieser Vorlage, Spalte Abwägungsvorschlag) Bezug genommen. Die dortigen
Ausführungen sind Bestandteil des
Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
c)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10
BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt
die Stadtvertretung den Bebauungsplan
Nr. 214 Norderstedt, 1. Änderung "Gewerbegebiet Nettelkrögen-Süd",
Gebiet: östlich Niendorfer Straße, westlich Tarpenbek, südlich Gutenbergring,
nördlich Ausgleichsflächen Ortsumgehung Fuhlsbüttel bestehend aus dem Teil
A - Planzeichnung – (Anlage 7 ) und dem Teil B - Text – (Anlage 8 ) in der
zuletzt geänderten Fassung vom 05.11.2012, als Satzung.
Die Begründung in
der Fassung vom 22.11.2012... ( Anlage 9) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
d) Monitoring
Während des
Kitabetriebes ist ein Altlastenmonitoring durchzuführen. Die Verwaltung wird
beauftragt, dies entsprechend umzusetzen.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der
Stadtvertreter/innen: 49; davon waren 44 anwesend.
Bei 40 Ja- und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich beschlossen.