Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 157 Nord Norderstedt, 3. Änderung "Stadtwerke", Gebiet: nördlich und westlich Heidbergstraße, östlich der U-Bahn-Linie und südlich Beamtenlaufbahn im Stadtteil Norderstedt-Mitte, Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 der Einladung) und Teil B – Text (Anlage 3 der Einladung) in der Fassung vom 16.09.2016 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 16.09.2016 (Anlage 4 der Einladung) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 157 Nord Norderstedt, 3. Änderung "Stadtwerke", die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

·         bereits eingegangenen Stellungnahmen von Privaten und Trägern öffentlicher Belange mit umweltrelevanten Informationen zu folgenden Schutzgütern:

 

o   Mensch
Aussagen zu Lärmemissionen und Bebauungsdichte

 

o   Zu den folgenden Schutzgütern sind keine umweltrelevanten Informationen eingegangen: Tiere, Pflanzen, Boden und Wasser, Klima und Luft, Kultur- und Sachgüter

 

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt   , Stand: Januar 2014

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, Stand: 12/2007

·         strategische Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm stammt aus 2012 mit Stand vom 16.1.2013

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht, Stand: 12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten, Stand: 2000

·         Stichtagsmessungen/ Grundwassergleichenpläne, Stand:30.06.2015

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier verkehrsexponierten Standorten, Stand: 2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt,     Stand: 2007

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.