Beschluss:

 

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 245 Norderstedt, 2. Änderung "nördlich
Spelterstraße", Gebiet:
nördlich Spelterstraße, südlich Ohechaussee Teil A – Planzeichnung (Anlage
5 zur Vorlage B 21/0343) und Teil B – Text (Anlage 6 zur Vorlage B 21/0343) in der Fassung vom 19.08.2021 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 19.08.2021 (Anlage 7 zur Vorlage B 21/0343) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 245 Norderstedt, 2. Änderung "nördlich
Spelterstraße“
und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

 

davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0.

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

4

3

2

2

1

1

 

1

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einstimmig beschlossen.