Sitzung: 19.08.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 21/0343
Beschluss:
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 245 Norderstedt, 2.
Änderung "nördlich
Spelterstraße", Gebiet: nördlich Spelterstraße, südlich Ohechaussee
Teil A – Planzeichnung (Anlage 5
zur Vorlage B
21/0343) und Teil B – Text
(Anlage 6 zur Vorlage B 21/0343)
in der Fassung vom 19.08.2021 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 19.08.2021
(Anlage 7 zur Vorlage B 21/0343) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 245 Norderstedt, 2.
Änderung "nördlich
Spelterstraße“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wird von der Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich
sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3
Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über
den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon
anwesend 14; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0.
Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
4 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
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1 |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Einstimmig
beschlossen.