Sitzung: 17.02.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 22/0028
Beschluss:
a) Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit
der laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage 22/0028)
werden
berücksichtigt
2, 5, 6, 7, 8.1, 10, 11.1, 11.3, 14
teilweise berücksichtigt
-
nicht berücksichtigt
-
zur Kenntnis genommen
1, 3, 4, 8, 9, 11, 11.2, 11.4, 11.5, 11.6, 11.7, 11.8, 12, 13, 15
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage X dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10
BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 330 Norderstedt
"Friedrichsgabe Nord - Östlich Dreibekenweg", Gebiet: nördl.
der Kleingartenanlage Pilzhagen, östl. des Dreibekenweges, südl. des
Hermann-Klingenberg-Ringes und westl. der Lawaetzstraße, die externen
Ausgleichsflächen befinden sich nördl. und südl. Schleswiger Hagen, westl.
Kothla-Järve-Straße bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4 zur Vorlage 22/0028) und
dem Teil B - Text – (Anlage 5 zur Vorlage 22/0028) in der zuletzt geänderten Fassung vom
31.01.2022 als Satzung beschlossen.
Die Begründung in
der Fassung vom 31.01.2022 (Anlage 6 zur Vorlage 22/0028) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der
Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende
Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über den Digitalen
Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmung:
Auf Grund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Ja: |
3 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Nein: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
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- |
Enthaltung: |
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Befangen: |
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Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der
Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon anwesend14.; Ja-Stimmen:14; Nein-Stimmen:0; Stimmenenthaltung:0,
somit einstimmig beschlossen.