Sitzung: 03.03.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 22/0030
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit
der laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage B 22/0030) werden
berücksichtigt
1.2, 7.7, 10.1, 10.2, 12.13,
teilweise berücksichtigt
-.
nicht berücksichtigt
-
zur Kenntnis genommen
1.1, 2, 3, 4, 5, 6, 7.1, 7.2, 7.3, 7.4, 7.5, 7.6, 8.1, 8.2, 8.3, 8.4,
9.1, 9.2, 9.3, 11, 12.1, 12.2, 12.3, 12.4, 12.5, 12.6, 12.7, 12.8, 12.9, 12.10,
12.11, 12.12, 12.14, 12.15, 12.16, 13
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Vor, während oder
nach der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen aus der
Öffentlichkeit eingegangen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10
BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 245 Norderstedt, 2.
Änderung "nördlich
Spelterstraße", Gebiet: nördlich Spelterstraße, südlich Ohechaussee
bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4 zur Vorlage B 22/0030)
und dem
Teil B - Text –
(Anlage 5 zur Vorlage B 22/0030) in der zuletzt geänderten Fassung vom
19.08.2021, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in
der Fassung vom 28.01.2022 (Anlage 6 zur Vorlage B
22/0030) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der
Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet
unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes
Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Der Bebauungsplan wurde nach § 13 a BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wurde von der Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Abstimmung:
Auf Grund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Ja: |
3 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
1 |
Nein: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Die gesetzliche Anzahl der
Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon anwesend 14.; Ja-Stimmen:14; Nein-Stimmen:0; Stimmenenthaltung:0,
somit einstimmig beschlossen.