Beschluss:

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird gebilligt. Das Ergebnis ist den tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom 08.08.2022 in den Anlagen 2 und 4 der Vorlage (Tabellen Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit) zu entnehmen.


Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom 08.08.2022 (Anlage 2 und 4 zur Vorlage) den Entwurf zu fertigen.

 

Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung vom 24.02.2022 sind als Anlagen Nr. 3, 5 und 6 der Vorlage beigefügt.

 


Abstimmung:

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Ja:

3

3

2

2

1

1

1

1

Nein:

-

-

-

-

-

-

-

-

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0, somit einstimmig beschlossen.