Sitzung: 07.09.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 23/0267
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 4 zur Vorlage B 23/0267) werden
berücksichtigt
11.2, 12.6.1, 12.7.5
teilweise berücksichtigt
nicht berücksichtigt
12.6.2, 14.1
zur Kenntnis genommen
1.1, 2.1, 3.1, 3.2, 4.1, 5.1, 6.1, 7.1, 8.1,
9.1, 10.1, 10.2, 11.1, 12.1, 12.2, 12.3, 12.4, 12.5, 12.7.1, 12.7.2, 12.7.3,
12.7.4, 12.7.6, 12.7.7, 12.7.8, 12.7.9, 12.8, 12.9, 12.10, 12.11, 13.1, 15.1
Hinsichtlich der Begründung über die
Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage
beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen,
die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der
laufenden Nummer der Anlage 5 zur
Vorlage B 23/0267) werden
berücksichtigt
1.1, 1.4, 2.2.1,
teilweise berücksichtigt
1.3
nicht berücksichtigt
1.2, 2.2.2, 2.2.3, 2.3.1, 2.4.1, 2.4.3,
2.4.4, 2.4.5, 2.5, 2.6, 2.7, 2.8
zur Kenntnis genommen
1.5, 2.1, 2.3.2, 2.4.2, 2.9, 2.10
Hinsichtlich der Begründung über die
Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach-
und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage der Vorlage 23/0267 Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen,
die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Beschluss
b)Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 86 der
Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 342 Norderstedt "südl. Ochsenzoller Straße
Abschnitt zwischen Krummer Weg und Tannenhofstraße", Gebiet: Südlich
Ochsenzoller Straße, westlich Krummer Weg, nördlich Tannenhofstraße,
nordöstlich Tannenstieg, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 6 zur Vorlage 23/0267), in der zuletzt geänderten Fassung vom 11.04.2023, und dem Teil B -
Text – (Anlage 7 zur Vorlage 23/0267), in der zuletzt geänderten Fassung vom
13.04.2023, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der zuletzt geänderten
Fassung vom 01.08.2023 (Anlage 8 zur
Vorlage 23/0267) wird
gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die
Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige
Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse
www.norderstedt.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes
Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Der
Bebauungsplan wurde nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Abstimmung: Entscheidung über die Behandlung der
Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN-FW |
AfD |
FDP |
Ja: |
5 |
3 |
3 |
2 |
|
1 |
Nein: |
|
|
|
|
|
|
Enthaltung: |
|
|
|
|
1 |
|
Befangen: |
|
|
|
|
|
|
Abstimmungsergebnis:
Die
gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung:
15
davon anwesend 15.; Ja-Stimmen:14; Nein-Stimmen:0; Stimmenenthaltung:1