Sitzung: 26.09.2023 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 49, Nein: 5
Vorlage: B 23/0283
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage B 23/0283) werden
berücksichtigt
3., 9.1, 11.61, 11.62, 11.63, 11.65, 11.67
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
11.64, 11.66
zur Kenntnis genommen
1., 2., 4., 5., 6., 7., 8., 9., 10., 11.1, 11.2,
11.3, 11.4, 11.5, 11.7, 11.8, 11.9, 11.10, 11.11, 12., 13.
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Stellungnahmen
Privater sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
nicht eingegangen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 86 der
Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 329 Norderstedt "südlich Harckesheyde /beidseitig
Falkenbergstraße", Gebiet: südlich Harckesheyde, westlich
Industriestammgleis, nördlich Moorweg, Siedlung am Moorweg, Siedlung an der
Kleekoppel und östlich Harckesheyde 96/96a bestehend aus dem Teil A -
Planzeichnung – (Anlage 4 zur Vorlage B
23/0283) und dem Teil B - Text – (Anlage 5 zur Vorlage B 23/0283) in der zuletzt geänderten Fassung vom
08.08.2023, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 08.08.2023
(Anlage 6 zur Vorlage B 23/0283)
wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die
Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der
rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet
unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über
den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter*innen
von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN-FW |
AfD |
FDP |
Sonstige |
Ja: |
16 |
12 |
10 |
6 |
|
4 |
1 |
Nein: |
|
|
|
|
5 |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Gesetzliche
Anzahl der Stadtvertreter*innen: 57;
davon
anwesend 54; Ja-Stimmen: 49; Nein-Stimmen: 5; Stimmenenthaltung: 0.