Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschluss:

 

Gemäß § 47 e des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) wird der Lärmaktionsplan Runde 4 in der Fassung der Anlage Nr. 1 beschlossen.

 

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, den Lärmaktionsplan Runde 4 ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan während der Sprechstunden eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN-FW

AfD

FDP

Sonstige

Ja:

 

3

3

2

 

 

 

Nein:

 

 

 

 

1

1

 

Enthaltung:

5

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen und somit als Empfehlung für die Stadtvertretung gegeben.