Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss

 

Die Anlagen der Einladung 2. Planzeichnung, 3. Textliche Festsetzungen und 4. Begründung dieser Beschlussvorlage werden ausgetauscht. Die neuen Planunterlagen sehen eine geringfügige Reduzierung der Wohnbaufläche zugunsten öffentlicher Grünfläche im Nordwesten der Wohnbaufläche WA 1 vor. Die neuen Anlagen haben den Planungsstand 31.08.2015. Der Beschluss wird entsprechend geändert.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 301 Norderstedt "Aspelohe", Gebiet: zwischen Aspelohe und Rugenbarg Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom 31.07.2015 31.08.2015 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 31.07.2015 31.08.2015 (Anlage 4) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 301 Norderstedt "Aspelohe", die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

·                     Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                                                   Stand: Januar 2014

·                     Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020

der Stadt Norderstedt                                                                                Stand: 12/2007

·                     Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005

Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung             Stand: 2005

·                     Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt

incl. Umweltbericht                                                                                    Stand: 12/2007

·                     Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                                    Stand: 2000

·                     Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                             Stand: 1992 - 2007

·                     Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier

verkehrsexponierten Standorten                                                                     Stand: 2005

·                     Abschätzung der aktuellen und zukünftigen

Luftqualitätsgüte Norderstedt                                                                          Stand: 2007

·                     Schalltechnische Untersuchung                                                               Stand: 10/2014

·                     Lösungsansätze zur Verträglichkeit Wohnen/Gewerbe                           Stand: 02/2015

·                     Historisch-genetische Rekonstr. der ehemaligen

Flakstellung Aspelohe                                                                                Stand: 02/2014

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: