Sitzung: 03.09.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 15/0328
Beschluss
Die
Anlagen der Einladung 2. Planzeichnung, 3. Textliche Festsetzungen und 4.
Begründung dieser Beschlussvorlage werden ausgetauscht. Die neuen
Planunterlagen sehen eine geringfügige Reduzierung der Wohnbaufläche zugunsten
öffentlicher Grünfläche im Nordwesten der Wohnbaufläche WA 1 vor. Die neuen
Anlagen haben den Planungsstand 31.08.2015. Der Beschluss wird entsprechend
geändert.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 301 Norderstedt "Aspelohe", Gebiet: zwischen
Aspelohe und Rugenbarg Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und
Teil B – Text (Anlage 3) in der Fassung vom 31.07.2015 31.08.2015
wird beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 31.07.2015 31.08.2015 (Anlage 4) wird
gebilligt.
Der
Entwurf des Bauleitplanes, Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 301 Norderstedt "Aspelohe", die Begründung
sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·
Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand:
Januar 2014
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020
der
Stadt Norderstedt Stand:
12/2007
·
Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan
„Straße“ 2005 der Lärmminderungsplanung Stand:
2005
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt
incl.
Umweltbericht Stand:
12/2007
·
Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
·
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992 - 2007
·
Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten
Standorten Stand:
2005
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte
Norderstedt Stand:
2007
·
Schalltechnische Untersuchung Stand:
10/2014
·
Lösungsansätze zur Verträglichkeit Wohnen/Gewerbe Stand: 02/2015
·
Historisch-genetische Rekonstr. der ehemaligen
Flakstellung Aspelohe Stand:
02/2014
sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von
der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend: