Sitzung: 19.07.2016 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 8
Vorlage: B 16/0183
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
1. Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder
nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der
laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
1.2,
3.1, 4.7
zur
Kenntnis genommen
1.1,
2, 3.2, 4.1 - 4.6, 4.8 - 4.13.
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von
dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder
nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5) werden
nicht berücksichtigt
1.2
zur Kenntnis genommen
1.1.
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die
Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o. g. Anlage
dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis
mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10
BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der
Bebauungsplan Nr. 282 Norderstedt
"Kreuzweg", Gebiet: nördlich Glashütter Damm / östlich Kreuzweg
bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung - (Anlage 7) und
dem Teil B – Text - (Anlage 8) in der zuletzt geänderten
Fassung vom 17.05.2016, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der
Fassung vom 17.05.2016 (Anlage 9) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter
von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 37 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen mehrheitlich
beschlossen.